Seit einiger Zeit müssen auch gesetzliche Renten zu einem bestimmten Prozentsatz versteuert werden. Dies betrifft aber nicht die gesamte Rente, sondern nur einen gewissen Anteil. Dieser liegt für Renten, die vor der Gesetzgebung begonnen haben, bei 50 % und steigt seitdem um zwei Prozentpunkte jährlich. Das bedeutet, dass der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, jedes Jahr weiter steigt bis 100 % erreicht sind. Viele Rentner, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ihre Rente bezogen haben, haben noch keine Steuererklärung für die entsprechenden Jahre eingereicht. Dies kann zu einer hohen Steuernachzahlung führen, wenn die bezogenen gesetzlichen Renten über einem Höchstbetrag liegen, für den eine Steuerfreiheit besteht. Aus diesem Grund sollten sicherheitshalber alle betroffenen Rentner eine Erklärung abgeben, bevor das Amt dieses fordert. Auf diese Weise können hohe Geldstrafen vermieden werden.
Aber auch Rentner, die erst nach der Gesetzgebung eine gesetzliche Rente beziehen, sollten jährlich einen Steuerjahresausgleich beantragen, da bestimmte Ausgaben die Steuerlast senken können (ähnliches gilt für für Hochzeitspaare, siehe myflitter.de). Hierbei ist eine entsprechende Beratung von großem Vorteil. Auch Rentner können außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben wie Krankheitskosten absetzen und erhalten somit eine Steuerrückzahlung. Insbesondere wenn die jeweilige Rente nur gering über der Höchstgrenze liegt, kann es geschehen, dass die Rente durch Abzug dieser jährlichen Kosten dennoch steuerfrei ist.
Wird die Rente hingegen noch durch andere steuerpflichtige Einnahmen, wie ein Arbeitsentgelt, aufgebessert, dann kann es vorkommen, dass selbst geringe Renten versteuert werden müssen. Aber für arbeitende Rentner kommen noch andere Ausgaben hinzu, die auf die Steuer angerechnet werden können. Bezieht der Betreffende noch andere Zahlungen, z. B. aus der privaten Rentenversicherung, müssen auch diese berücksichtigt werden. Im Allgemeinen kann der Rentner davon ausgehen, dass erst einmal alle Einnahmen beachtet werden sollten, um die jährlichen Steuern für Rentner zu berechnen. Erst bei einer Steuererklärung können die einzelnen Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden und erst dann können die tatsächlichen Steuern berechnet werden.
Diese Vorgaben sollten auch von Arbeitnehmern, die noch keinen Anspruch auf eine Rente haben, berücksichtigt werden. Diese können ihre Altersvorsorge danach ausrichten, wenn sie genau berechnen können, welche Steuerlast auf sie zukommen wird. Es gibt aber auch schon viele Online-Rechner, mit denen die tatsächliche Rente und die Steuerlast errechnet werden können. Auch beziehen Berater, die sich mit der Vermögensbildung und der Altersvorsorge beschäftigen, das neue Gesetz mit ein, wenn sie die nötige Anlagehöhe für einen bestimmten Rentenanspruch berechnen. So kann der Verbraucher genau feststellen, welche finanziellen Mittel er für die Altersvorsorge investieren muss und welche Mittel ihm im Alter zur Verfügung stehen werden. Dies ermöglicht dem Anleger ein exaktes Kalkulieren der aktuellen und zukünftigen Ausgaben, um im Alter den Lebensstandard sichern zu können. Jeder Verbraucher sollte sich darüber Gedanken machen, da die staatliche Rente kaum noch die Grundausgaben decken wird – denn heute kann man sich ein Hochzeitskleid noch leisten, aber kann man im Alter noch in den Urlaub reisen?